Rheinische Post vom 29.10.2004:
"Mit vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung soll ein 73-jähriger bisher unbescholtener Rentner für die Beleidigung eines Marokkaners büßen. Der Angeklagte hatte laut Geständnis vor einem Jahr einen 26-jährigen Nordafrikaner als "Neger" beschimpft, sich dann als "Rassist" geoutet."
Gegen einen Strafbefehl von 800 Euro war er vors Düsseldorfer Amtsgericht gezogen. Er verteidigte sich damit,
dass "Neger" für ihn bloß "die Bezeichnung eines farbigen Menschen australischen oder afrikanischen Ursprungs" sei. Das sah der Richter anders, er verurteilte diese Einstellung scharf. Die vier Monate übertrafen sogar die Forderung der Staatsanwältin. Weil der Rentner "geprägt von einer diskriminierenden Grundeinstellung" sei und ihm wegen der hohen Wiederholungsgefahr keine "günstige Sozialprognose" gewäher werden könne, sei eine kurze haftstrafe "unerlässlich".
Semplicemente pazzesco. Questa è l'europa che i sinistri ci vogliono imporre grazie alla costituzione europea e il mandato di cattura. Prima ne usciamo fuori e meglio è.